Liebe Patientinnen und Patienten!

Aufgrund der steigenden Fallzahlen und Einführung der Krankenhausampel gilt in unserer Hautarztpraxis ab sofort wieder die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (ab dem 15. Lebensjahr; Kinder ab 6 Jahren müssen mindestens einen Mund-Nasen-Schutz tragen).

Für medizinkosmetische Leistungen gilt aktuell die 2G Regel.

Alle weiteren Informationen rund um Corona in unserer Praxis erfahren Sie unter: Informationen zu Covid-19